Flugverspätung Türkei: So erhältst Du für alle Flüge eine Entschädigung!

Aktualisiert 6. Juni 2018 von Thomas Mooslechner

Hier geht es um Entschädigungen für verspätete Flüge in oder aus der Türkei.

Ich gehe dabei auf die EU-Fluggastordnung und die Türkische Fluggastordnung ein.

Dass du laut der EU-Fluggastordnung eine Entschädigungen ab 250€ für einen mehr als 3 Stunden verspäteten Flug erhältst ist inzwischen bekannt. Das erledigen Rechtsdienstleister wie Flightright.de* schnell.

Die türkische Fluggastordnung ist hingegen extrem unbekannt. Dabei gilt sie für einen erheblichen Anteil der Rückflüge aus der Türkei und die Entschädigung ist fast gleich hoch.

Es ist mir selbst schwer gefallen zur türkischen Fluggastordnung ordentliche Informationen zu finden. Deswegen habe ich für diesen Beitrag einen türkischen Anwalt interviewt.

Zuerst gehe ich darauf ein, welche Fluggastordnung für welchen Flug gilt. Danach geht es um die EU-Verordnung und zum Schluss kommt ein Interview mit Dr. Ülkü Caner zum türkischen Fluggastrecht.

Dr. Caner ist einer der beiden Vertrauensanwälte der österreichischen Botschaft in der Türkei und österr. Honorarkonsul in Izmir.

Inhalt:

1. EU-Fluggastrechte

2. Türkische Fluggastrechte

Gilt die EU- oder die Türkische Verordnung?

Zuerst stellt sich die Frage, welche Verordnung für einen Flug gilt? Das lässt sich zum Glück noch einfach erklären:

Gilt die EU- oder die Türkische Flugrechtsverordnung?

  1. Flüge aus der EU in die Türkei?  immer EU-Flugrechtsordnung.
  2. Rückflüge aus der Türkei mit EU-Airline? Die EU-Verordnung gilt nur, falls sie Airline ihren Hauptsitz in der EU hat. Das ist zum Beispiel ein Flug mit der Lufthansa aus Antalya nach Frankfurt.
  3. Rückflüge aus der Türkei mit türkischer Airline? Falls die Airline ihren Hauptsitz in der Türkei hat, gilt die türkische Flugrechtsordnung. Das sind zum Beispiel alle Rückflüge mit Turkish Airlines, SunExpress, Pegasus Airlines, Onur Air, Atlas Global und Corendon aus der Türkei in die EU.

Damit ergibt sich schon die große Lücke.

Die türkischen Airlines führen einen Großteil der Rückflüge aus der Türkei nach Deutschland durch. Laut Eu-Verordnung besteht deswegen kein Anspruch auf eine Entschädigung für einen Rückflug. Hier greift dann die türkische Flugrechtsverordnung mit ähnlich hohen Entschädigungen.

EU Fluggastrechte

1. 250 bis 400€ Entschädigung für verspätete Flüge in oder aus der Türkei

Es ist dein Recht eine finanzielle Entschädigung in Anspruch zu nehmen, falls die Airline für eine Verspätung verantwortlich ist.

Laut dem Flugrechts- und Inkassodienstleister Flightright.de* bezahlen Airlines lediglich 5% aller zustehenden Entschädigungen aus. Das liegt vor allem daran, dass wenige Passagiere ihre Rechte kennen und das Geld von den Airlines einfordern.

Die Fluglinien wehren sich natürlich auch gegen die Zahlung einer Entschädigung, da sie im Fall der Türkei, meist höher ausfällt als der Ticketpreis.

Ich gehe als nächstes kurz auf die Voraussetzungen für eine Entschädigung ein und erkläre wie du an dein Geld kommst. Ich habe das als Vielflieger schon oft mitgemacht…

2. Die Voraussetzungen für eine Entschädigung

Die Grundlage für die Zahlungen ist die EU-Fluggastrechte Verordnung (EG Verordnung 261/2004).

Zuerst:

Es ist egal, ob du den Flug Online, im Reisebüro oder als Bestandteil einer Pauschalreise gebucht hast!

Eine Entschädigung ist vorgesehen falls:

  • Dein Flug muss mehr als 3 Stunden verspätet ist!
  • Du darfst deine Forderungen 3 Jahre rückwirkend stellen!
  • Die Airline trägt die Schuld an der Verspätung!
  • Flug mit einer EU-Airline
  • Flug mit einer nicht EU Airline aus der EU in ein Drittland.
  • Flugverlegung bis zwei Wochen vor Abflug: „darauf gehe ich noch genauer ein“
  • keine Entschädigung nach einer Verspätung durch höhere Gewalt: Naturkatastrophen, Gewitter, …

Die Eu-Fluggastordnung ist leider komplexer…

Sie richtet sich zum Beispiel auch nach der zurückgelegten Flugstrecke:

a) 250€ bei allen Flügen über eine Entfernung von 1.500 km oder weniger,

b) 400€ bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung von mehr als 1500 km und bei allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1.500 km und 3.500 km,

c) 600€ bei allen Flügen mit einer Strecke von mehr als 3.500km

Die Informationen dienen erst einmal dazu abzuschätzen, ob überhaupt eine Entschädigung möglich ist. Es gibt noch verschiedene Auf- und Abschläge, die sich auf eine Entschädigung auswirken.

Zum Beispiel gilt für die Berechnung der Entfernung zwischen zwei Flughäfen die Großkreismethode. Dadurch liegen die meisten Ziele in der Türkei von Deutschland aus gesehen innerhalb von 1.500 Kilometern. Daraus resultieren üblicherweise Ausgleichszahlungen von 250 Euro.

Grundsätzlich gibt es noch  Einschränkungen, die sich aus dem Gesetzestext und durch Gerichtsurteile seit der Einführung der Verordnung im Jahr 2004 ergeben haben.

Im Fall einer Über- oder Umbuchung gelten zusätzliche, komplexe Regeln. Deswegen ist es schwierig sie in einfacher und kurzer Weise zu erklären.

Dabei geht es zum Beispiel um die Flugstrecke, den Grund der Verspätung und mögliche Ersatzflüge. Darauf gehe ich noch genauer ein.

3. Flugverlegung und Verbindungsflüge

Flugverlegung: Du hast auch im Fall einer Flugverlegung einen Anspruch auf eine Entschädigung! Das wäre zum Beispiel ein Flug von Deutschland nach Antalya, dessen Abflugstag oder -Zeit sich ändert.

Die mögliche Entschädigung richtet sich in einem solchen Fall nach dem Zeitpunkt der Benachrichtigung über die Flugverlegung und der Landung des alternativen Fluges am Zielort.

Verbindungsflug: Für einen Verbindungsflug gelten zusätzliche Bestimmungen. Das wäre zum Beispiel ein Flug von Berlin nach Antalya mit einer Zwischenlandung in Istanbul.

Für einen Flug mit unterschiedlichen Tickets gibt es für den Weiterflug keine Entschädigung nach der EU-Verordnung.

In so einem Fall ist eine Ausgleichszahlung laut EU-Verordnung nur möglich, falls der Flug nach Istanbul von Europa aus gestartet ist und du den Weiterflug nach Antalya unter der selben Buchungsnummer gekauft hast. Für die Ermittlung der Verspätung ist die gesamte verzögerte Zeit vom Startpunkt (Departure) bis zum Ankunftszeitpunkt (Arrival) relevant.

Für den Rückflug müssen zusätzliche Bedingungen erfüllt sein. Grundsätzlich muss es sich aber für die EU-Verordnung um eine in der EU ansässige Airline handeln. Für die Kombination aus einer EU- und türkischen Airline gelten wiederum andere Grundlagen. Falls die EU-Verordnung nicht gilt, greift die türkischen Fluggastverordnung.

Ich schreibe es noch einmal:

Die schnellste Möglichkeit um zu prüfen, ob du tatsächlich ein Anrecht auf eine Entschädigung hast, sind spezialisierte Rechtsdienstleister*.

4. So erhältst Du Geld laut der EU-Fluggastordnung

Deutsche Rechtsdienstleister haben aus den chronisch zahlungsunfreudigen Airlines ein gutes Geschäft gemacht.

Eigene Flugrechts-Dienstleister haben auf ihren Webseiten Suchformlure erstellt, in denen du nur deine Flugnummer und das Flugdatum eingeben musst, um zu sehen ob dir eine Entschädigung zusteht.

Das ist kostenlos möglich.

Die Flugrechts-Dienstleiter kümmer sich danach um die Eintreibung deiner Entschädigung. Du zahlst dafür nur im Erfolgsfall eine Provision!

Hier ist eine Liste mit Anbietern aus Deutschland, zusammen mit ihrer Bewertung und den anfallenden Erfolgsprovisionen:

Flugrechts-Dienstleister in Deutschland:

Im Anbieterfeld der Flugrechtsdienstleister kursiert eine Erfolgsquote von mehr als 97% bei der Eintreibung von Entschädigungen.

Noch einmal:

Die Rechtsdienstleister arbeiten dafür auf Provision. Das bedeutet, dass du nur im Erfolgsfall zahlen musst. Die Provision richtet sich nach der Höhe deiner Entschädigung. Es fallen also keine Kosten für die Prüfung von Ansprüchen an.

Es fallen natürlich auch keine Kosten an, falls keine Entschädigung zustande kommt – egal ob der Fall vor Gericht kommt oder nicht.

5. So funktioniert die Eintreibung einer Entschädigung

Ich habe das Prozedere als Vielflieger schon oft mitgemacht. Deswegen kann ich hier aus Erfahrung berichten, wie die Eintreibung von Entschädigungen abläuft:

Die Fluggesellschaften sind meistens nicht dazu bereit, freiwillig eine Entschädigung zu zahlen.

Sie reden sich gerne auf „Höhere Gewalt“ heraus, antworten nicht auf Briefe, überweisen zu wenig Geld oder bieten Gutscheine als Ausgleich an. Das kostet Zeit und Nerven.

Durch die Komplexität der letztendlichen Berechnung ist außerdem nicht ersichtlich, wie hoch die Zahlung tatsächlich ausfallen sollte. Das liegt an den vielen Auf- und Abschlägen.

Schritt für Schritt zur Entschädigung:

  1. Suche deine Flugnummer und das Flugdatum heraus: sie steht auf dem Flugticket oder auf der Buchungsbestätigung.
  2. Prüfe zusammen mit der Ticketnummer und dem Flugdatum im Suchformular* ob eine Entschädigung für den Flug möglich ist.
  3. Falls eine Entschädigung zusteht: trage deine Kontaktdaten ein.
  4. Vollmacht: Du musst den Rechtsdienstleistern eine Vollmacht geben, dich zu vertreten. Das geht per E-Signatur oder Postident-Verfahren. Wie das funktioniert, erklären dir alle Flugrechtsdienstleister per E-Mail, die sie dir zusenden.

Die gesamte Abwicklung kann manchmal ein paar Wochen bis Monate dauern. Es kommt darauf an wie schnell die Airline auf das Schreiben reagieren, ob sie direkt bezahlen oder die Ansprüche vor Gericht durchgesetzt werden müssen.

Die ganze Eintreibung der Entschädigung ist für dich wie schon gesagt, vollkommen kostenlos möglich. Du zahlst nur im Erfolgsfall eine Provision.

Türkische Fluggastrechte

1. Interview mit Dr. Mustafa Ülkü Caner zum türkischen Flugrecht

Dr. Caner ist einer der beiden Vertrauensanwälte der österreichischen Botschaft  in der Türkei, österr. Honorarkonsul in Izmir  und spricht Deutsch als Muttersprache. Er ist auch einer der Mitbegründer der CANER & CAN Rechtsanwaltskanzlei in Izmir.

Ich habe Dr. Caner kontaktiert um zusätzliche Informationen zum Türkischen Flugrecht zu erhalten, da es mir auch nach einer Recherchearbeit in Türkisch, Englisch und Deutsch nicht möglich war, selbst sinnvolle Informationen zu Entschädigungen im Fall einer Flugverspätung zu finden.

Die türkischen Airlines sind zum Thema Flugabsagen, Fluggastrechte und Verschiebungen transparenter. Dazu gibt es inzwischen ein eigenes Informationsblatt, dass leider nur in Englisch verfügbar ist. Zwischen den Zeilen versteckt, stehen darin auch Tipps zum Thema Flugentschädigung.

Hier sind die Antworten von Dr. Caner zum türkischen Flugrecht:

2. Ist eine Entschädigungfür eine Flugverspätung laut der türkischen Fluggastordnung vorgesehen?

Die türkische Flugrechtsverordnung ist grundsätzlich sehr ähnlich zur EU-Verordnung.

Zum Beispiel ist die Entschädigung für verspätete, internationale Flüge gleich hoch wie in der EU, sie beträgt zwischen 250 und 600€.

Für internationale Flüge gelten dieselben, auf die Entfernung gestaffelten Beträge wie in der EU. Die Türkei zieht hierfür ebenfalls wie die EU die sogenannte Großkreismethode zur Berechnung der Entfernung heran. Dadurch beträgt die Flugstrecke zwischen Deutschland und fast allen Flughäfen in der Türkei weniger als 1.500km.

Dafür sieht die türkische Fluggastordnung eine Entschädigung von 250€ vor. Der Betrag ist in diesem Fall gleich hoch wie in der EU.

Einen Unterschied zur europäischen Fluggastordnung stellen verspätete oder verschobene Inlandsflüge in der Türkei dar. Für sie ist eine Entschädigung von 100€ vorgesehen.

Die Auszahlung der Entschädigung erfolgt immer in Türkischen Lira.

3. Welche Rechte habe ich im Fall einer Flugverschiebung oder -Absage in der Türkei?

Die Fluggesellschaft muss bei Absagen oder Verspätungen betroffene Passagieren über ihre Ansprüche informieren:

Falls der Flug kurzfristig abgesagt wurde oder er sich längere Zeit verspätet, gelten folgende Regeln: 

  • ab einer Verspätung von 2 bis 3 Stunden: kalte und warme Getränke
  • 3-5 Stunden: kalte und warme Getränke und  je nach Tageszeit Frühstück oder Essen und kostenlose Kommunikationsmöglichkeiten.
  • mehr als 5 Stunden: kalte und warme Getränke, je nach Tageszeit Frühstück, Essen und Snacks.
  • Mehrtägige Verspätung: die Airline muss eine Unterkunft bereitstellen. Der Transfer vom Flughafen zum Hotel und zurück muss kostenlos sein.

Zusätzlich muss die verantwortliche Fluggesellschaft für einen mehr als 2 Stunden verspäteten Inlandsflug 100€ und für einen mehr als 3 Stunden verspäteten Auslandsflug – je nach Entfernung – 250 bis 600 Euro in türkischen Lira zahlen.

Falls die Verspätung 5 Stunde oder mehr beträgt, kann der Passagier eine Rückerstattung des Ticketpreises beantragen.

Die Fluggesellschaft muss sich zudem um Passagiere mit Behinderung oder alleinreisende Kinder kümmern und dafür Sorge tragen, dass sie schnellstmöglich transportiert werden.

Im Fall einer Überbuchung muss die Fluggesellschaft, die für die Überbuchung zuständig ist, für Personen die damit einverstanden sind, die Rückerstattung der Tickets und einen kostenlosen Transfer zum Ausgangspunkt der Reise bereitstellen und / oder einen Flug zu einem anderen Datum zu den gleichen Konditionen bereitstellen.

4. Was ist im Fall eine Flugverschiebung innerhalb von zwei Wochen vor dem Abflug?

Hier gelten wiederum fast dieselben Regeln wie in der EU.

Falls den Passagieren die Flugabsage des geplanten Flugs nicht 2 Wochen vorher mitgeteilt wurde oder zumindest einer Woche vorher Bescheid gegeben wurde oder eine erhebliche Verspätung auf den Passagier zukommt oder keine andere Route zum Reiseziel vorgeschlagen wird, hat der Passagier Anspruch auf Schadensersatz.

Falls den Passagieren die Flugabsage mitgeteilt wurde, muss die Fluggesellschaft eine Alternative für die Verbindung bekannt geben.

Hat die Fluggesellschaft alle Absicherungen getroffen und kann einen Ausnahmefall beweisen, dann muss sie keinen Schadensersatz zahlen.

Falls der Passagier seine Verbindungsdaten falsch oder nicht vollständig und falsch angegeben hat, ist die Fluggesellschaft von der Verantwortung befreit.

5. Was passiert, falls mein Gepäck verloren geht oder beschädigt ankommt?

Turkish Airlines zahlt 20 Dollar pro Kilo, falls ein Koffer verloren geht.

Dafür sollte man sich den Aufkleber am Check-In Schalter aufheben, den man für das aufgegebene Gepäck erhält. Darauf steht neben Informationen zum Auffinden eines verloren gegangenen Gepäckstückes auch das abgewogene Gewicht. Dieses ist zum Beweis des Gewichts des Koffers und der damit einhergehenden Entschädigung entscheidend.

Insgesamt ist die Höhe der Entschädigung für ein verloren gegangenes Gepäckstück aber von der Fluggesellschaft abhängig. Dafür findest du auf den Webseiten aller türkischen Airlines auch Informationen in Deutsch.

Eine Beschädigung des Koffers muss innerhalb von sieben Tagen bei der Fluggesellschaft gemeldet werden. Dafür gibt es an türkischen- und deutschen Airports eigene Beschwerdestellen nahe der Gepäckausgabe.

6. Wie kann ich eine Entschädigung für eine Flugverspätung in der Türkei eintreiben?

In der Türkei gibt es derzeit noch keine eigenen Rechtsdienstleister, die sich nur auf Flugverspätungen spezialisieren.

Deswegen ist als erste Anlaufstelle der direkte Kontakt zu den türkischen Airlines am sinnvollsten. Hierfür stehen auch die Kontatformulare der Airlines auf den internationalen Webseiten zur Verfügung.

Falls die Forderung nach einer Ausgleichszahlung durch den direkten Kontakt mit der Fluglinie nicht möglich ist, kann man rechtliche Schritte einleiten. Das geht natürlich auch ohne eine vorherige Kontaktaufnahme zur Airline.

Abschließend, zum türkischen Flugrecht

Ich habe selbst noch nicht nach der türkischen Flugrechtsverordnung eine Entschädigung eingetrieben, da das noch nie notwendig war.

Bei meiner Suche nach Möglichkeiten dafür, bin ich in deutscher, türkischer und englischer Sprache kaum fündig geworden. Die türkischen Airlines verhalten sich nicht anders als Fluglinien in der EU, was das Thema Entschädigung angeht.

Durch die Sprachbarriere ist der direkte Kontakt mit den Airlines für die meisten Reisenden noch einmal schwieriger.

Dazu kommt das türkische Rechtssystem, dass bei der Eintreibung solcher Summen deutlich höhere Anwaltskosten hervorruft, als die Entschädigung ausmacht.

Deswegen ist eine Forderung durch einen Anwalt in der Türkei, gegen eine Fluglinie, praktisch nur mit einer guten Rechtsschutzversicherung möglich.

Ich bin mir sicher, dass in den nächsten Jahren einmal einer meiner Flüge mit einer türkischen Airline mehr als 3 Stunden verspätet ist. Darüber berichte ich dann hier, alleine um mehr Informationen dazu bereitstellen zu können.

Falls du schon einmal versucht hast eine Entschädigung nach dem türkischen Flugrecht für eine Verspätung einzutreiben, dann schreibe mir unten in der Kommentarspalte.

Das würde mich und alles Leser des Beitrags auf jeden Fall interessieren.

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Thomas Mooslechner


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  • Hallo Thomas,
    danke für den ausführlichen Abriss über die Erstattungen bei Flugreisen!! Ich selber hatte gerade 7,5h Verspätung auf der Rückreise von Antalya nach Deutschland. Nach meinen Recherchen kann man neben der Fluglinie alternativ auch den Reiseveranstalter wegen Reisemangel in Regress nehmen. Ich versuche gerade beides, gebe in ein paar Wochen gern meine Erfahrungen hier weiter.

    • Hallo Gerrit

      Falls du einen Pauschalurlaub gebucht hast, gibt es möglicherweise auch vom Reiseveranstaler nach der Frankfurter Tabelle Geld zurück.

      lg Thomas

  • Bei Check 24 fühlen sie sich nicht zuständig. Ich bin am 16.07. mit einem Tag Versätung geflogen. OnurAir hab ich angeschrieben, denke aber ich gebe es an einen Anwalt ab.

    • Hallo Marko,

      falls der Flug aus der Türkei nach Deutschland mit Onur Air stattfand gilt das türkische Fluggastrecht. In dem Fall hilft die EU Fluggastordnung nicht. Das türkische Flugrecht habe ich oben im Artikel beschrieben.

      Die Gruppe „Reiserecht“ auf Facebook ist eine zusätzliche gute Quelle für Informationen zu dem Fall, also ob Check24 dafür in die Verantwortung genommen werden kann oder nicht. In der Gruppe sind einige Anwälte, Mitarbeiter aus der Reisebranche, etc. die normalerweise eine grundlegende Auskunft geben können.

      lg Thomas

  • Wie Marko, bin auch ich mit Onur Air von Antalya nach Köln/Bonn geflogen und das mit einer Verspätung von ca. 24 Stunden!
    Die Airline hat eine Entschädigung bereits wie folgt abgelehnt:

    „…First of all we are truly sorry for what you have experienced on your flight.
    I would like to inform you that, we do not have compensations for delays more than 3 hours in Turkish Regulations SHY-Yolcu. You can check from Turkish CAA website.
    Your flight was from ANTALYA to COLOGNE and we apply Turkish regulations on departures from Turkey…“

    Der Reiseveranstalter verweist ausschließlich an die Airline.

  • Hallo zusammen,
    hier möchte ich Euch gern meine Erfahrung mit einer Verspätung von 17 Stunden mit Turkisch Airlines berichten. Wir sind von Gazipasa aus mit 1,5 Stunden Verspätung nach Istanbul abgeflogen und sind dann in der Luft noch 2 x über Bursa gekreiselt. Durch diese Verspätung haben wir unseren Anschlussflug nach Stuttgart verpasst. Nach ertlichem hin und her und umbuchen, Hotelaufenthalt für eine Nacht in Istanbul sind wir dann mit insgesamt wie schon geschrieben 17 Stunden Verspätung geflogen. Am Flughafen haben wir uns wohl eine Bestätigung über die Verspätung ausstellen lassen!
    Zu Hause haben wir uns dann direkt an Turkisch Airlines gewandt. Dies ging alles ohne Probleme, der Sachverhalt wurde geprüft und wir haben eine Erstattung pro Kopf von 400€ erhalten. Nachteil, man muss persönlich mit diesem Schreiben in ein Büro von TK und alles weitere sprich die Auszahlung einleiten!
    LG Steffi

  • Hallo Thomas,
    ich habe einen ähnlich gelagerten Fall, TK1709, als letzter Leg eines Fluges TLV-IST-STR.
    Dieser Leg IST-STR wäre ursprünglich um 20:20/24.02.2019 Ortszeit IST geolant gewesen.
    Tatsächlich flog er uns am 25.02.2019 05:xx Ortszeit IST nach STR.
    Delay war über 09:xx h, Grund dafür war ein technischer Defekt, das habe ich auch schriftlich seitens TK.
    Jetzt weigern sie sich 400€ Entschädigung zu zahlen, mit der Argumentation, Delay wäre <24h und es greife hier türkisches Fluggastrecht.
    Dass hier türkisches Fluggastrecht greift möchte ich ja nicht in Abrede stellen, das andere dagegen schon, wie Du in Deinem Artikel ja geschildert hast ( Dr. Mustafa Ülkü Caner ).
    Wie gehe ich weiter vor, hast Du evtl. Adressen die das durchboxen, ist das Recht auf meiner Seite?
    Beste Grüße Matthias

    • Hallo Matthias

      Leider gibt es in der Türkei nach wie vor keine Unternehmen wie Flightright dich sich gegen Provision um die Eintreibung von solchen Entschädigungen kümmern. Falls sich Turkish wirklich weigert zu zahlen, hilft nur ein Anwalt in der Türkei. Die Kosten für Anwälte fallen aber leider gleich hoch aus wie in Deutschland. Ohne eine Rechtsschutzversicherung ist die Eintreibung einer so kleinen Summe deswegen schwierig und zahlt sich kaum aus.

      Ich würde noch einmal die Informationen der Airlines zum Türkischen Fluggastrecht an Turkish Airlines zusenden und auf die Entschädigung verweisen.

      lg Thomas

  • Freunde von mir hatten beim Rückflug mit Turkish Airlines nach Deutschland 1 Tag Verspätung: Techische Probleme, Flugzeug defekt.

    Der Antrag auf Entschädigung wurde von Turkish Airlines an ein türkisches Reisebüro weitergeleitet. Das Reisebüro bietet eine entsprechen Entschädigung in TL an. Haken an der Sache ist, dass der Reisende persönlich in einer Niederlassung des Reisebüros erscheinen muss.

    Noch mal nachgefragt: wie kommt man an das Geld, ohne in die Türkei reisen zu müssen. Antwort: gar nicht.

    Ich habe dann noch zweimal per Mail bei der Pressestelle von Turkish Airlines nachgefragt, ob das vielleicht ein Irrtum war und wie sie normalerweise Erstattungen nach Deutschland abwickeln. Leider keine Reaktion (:

    Ich selbst hatte vor einem Jahr 6 Stunden Verspätung auf dem Rückflug von Griechenland via Zürich nach Deutschland. Die Schweizerische Fluggesellschaft hat eine Entschädigung zunächst abgelehnt, weil sie Ihren Sitz nicht in Europa hat. Nach einer höflichen Mail, dass die schweizerische Aufsichtsbehörde das anders sieht, musste ich nur noch die Kontonummer schicken und zwei Wochen später waren 400EUR auf meinem Konto.

    Fazit für mich: die Türkei ist noch weit weg von Europa und ich fliege im Sommer wieder nach Griechenland.

    • Hallo Jochen,

      leider funktionieren die Entschädigungen in der Türkei noch nicht so gut. Es fehlen spezialisierte Firmen die sich darum kümmern.

      Deutsche und europäische Airlines machen das leider genauso.

      Ich hoffe, dass das einmal besser funktioniert.

      lg Thomas

  • Hallo , ich habe versucht bei Türkish Airline meine flugrecht einzutreiben , leider ohne Erfolg und ständiger Ablehnung ,habe auch auf das türkische Flugrecht hingewiesen ,auch kein Erfolg , nicht mal mein defekt Gefangener Koffer soll ersetzt werden, kann mir da jemand helfen,was man noch tun kann??

    • Hallo,

      geht es um einen Flug in die Türkei oder aus der Türkei nach Deutschland?

      Bei einem Flug in die Türkei erledigen das die Flugrechtportale schnell und einfach.

      Falls es ein Flug aus der Türkei nach Deutschland war, hilft nur noch eine Rechtsschutzversicherung und ein Anwalt in der Türkei.

      lg Thomas

  • hallo thomas,

    ich hatte eine 12 Std. Fluverspätung mit meiner Familie (4 Personen) von Hurghada nach Deutschland über Istanbul mit Turkish-Airlines.

    Deine Ausführungen haben mir sehr geholfen, nach dem 1. Abwiegelversuch blieb ich hartnäckig und habe letztendlich 4 * 600,- Euro erstattet bekommen.

    Vielen Dank ;-)

    lg Ingo

  • Hallo. Also mit onur air gibt es nur Probleme. Wir haben einen rechtmäßigen Titel weil wir unsere Entschädigung eingelagert haben und sie reagieren überhaupt nicht, weil sie genau wissen das man in der Türkei nicht groß klagt. Wir haben uns jetzt eine türkische Anwältin in Deutschland gesucht, die Verbindung zu einer Anwältin in der Türkei hat und dieses für uns Einklagt.Aber der Weg dahin in nervig. Auf sämtlich Dokumente muss man einen Rechtskraftvermerk und eine apostille einholen. Das sind weitere Kosten. Bin gespannt ob wir unser Geld erhalten.

    • Hallo Jana,

      ich bin gespannt, wie das bei euch ausgeht.

      Besonders zu Prozessen zu Flugverspätungen in der Türkei habe ich noch so gut wie keine Erfahrungsberichte mitbekommen.

      lg Thomas

      • Hallo Thomas,
        als ich dir den Beitrag vor einem Tag geschrieben habe,saß ich gerade wieder in Izmir auf dem Flughafen weil mein Flug Verspätung hatte.Angezeigt waren 2,5h.Hat sich dann aber auf 3,25h erhöht.Ich werde mal sehen ob ich jetzt was erreiche zwecks Entschädigung.Bei den deutschen Portalen wie airplane oder so zeigt es an das mir nichts zusteht da es ja nach EU Richtlinie geht.Aber da ich zuvor deinen Block gelesen habe,werde ich jetzt nochmal aktiv werden.Mal schauen ob ich was erreiche.Ich werde berichten.
        VG Jana

  • Hallo ,

    Flug von Nürnberg nach Antalya hat 8 Stunden später erst stattgefunden. Auf Grund der aktuellen Lage der Fluggesellschaft hätte ich keinen Anspruch auf Entschädigung. Fluggesellschaft war Tailwind. Was kann man noch tun ?

    • Hallo Mario,

      die aktuelle Lage der Airline hat vermutlich gar nichts mit einer Entschädigung zu tun. Das ist eher eine Ausrede.

      Wende dich an einen der oben verlinkten Webseiten zur Eintreibung von Entschädigungen. Sie machen das auf Erfolgsprovison. Damit besteht kein Risiko. Das ist einfacher, als sich selbst damit auseinanderzusetzten und spart Zeit.

      Freiwillig zahlen leider wenige Airlines Geld. Das gilt für die deutschen und türkischen Airlines.

      lg Thomas

      • Hallo Thomas ,

        Leider kam die Aussage auf der Seite von Flightright nach den Eingaben meiner Daten . Habe den Reiseveranstalter TUI angeschrieben und warte noch auf Antwort.

        Grüße Mario

  • Hallo,
    Ich habe im Juli 2019 die Sunexpress angeschrieben und forderte 4×400 eur, aufgrund über dreistündiger Verspätung – antalya-München. Erstmal konnte meine Case-Nr. gar keinen Status abrufen, 2 Monate keine Bemühungen, trotz Anruf, Konraktformular etc. Erst heute bekam ich, nach einem erfolgreichem whatsapp Kontakt von Sunexpress (und nach neuer Case Eröffnung) folgende Antwort:

    Case-Referenznummer Sun-03678241

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    vielen Dank für Ihr Schreiben, welches mir zuständigkeitshalber zur Bearbeitung vorliegt.

    Wir sind stets bemüht,damit Ihr Flug so angenehm und komfortabel wie möglich verläuft, weshalb wir Ihre Enttäuschung gut nachvollziehen können. Jedoch beinträchtigen trotz intensiver Bemühungen tägliche operationelle Herausforderungen die Einhaltung unsere Zeitpläne.

    Leider muss ich Ihre Forderung einer Ausgleichszahlung in diesem Fall ablehnen, da die Ursache in Gründen außerhalb unseres Einflussbereiches lag und uns somit kein Verschulden gemäß Art. 5 Absatz (3) der EU 261/2004 trifft.

    Falls Sie uns zu einem anderen Anliegen kontaktieren möchten, können Sie über diesen Link einen neuen Case erstellen.

     

    Wir hoffen, dass Sie uns den wenig erfreulichen Vorfall nicht nachtragen und würden uns freuen, Sie anlässlich Ihrer nächsten Urlaubsreise wieder bei uns an Bord willkommen heißen zu dürfen.
    Mit freundlichen Grüßen

    Kundenbetreuung
    SunExpress

    Würden Sie sich bitte kurz Zeit nehmen, um unseren Fragebogen auszufüllen? Um zu öffnen, bitte klicken Sie hier.

    Das war die Antwort. Also der Flug startete ca. eine Stunde zu spät, kaum in der Luft, musste die Machine sofort wieder umkehren, später, nach einer weiteren Stunde Wartezeit kam die Durchsage, zuersr dass es am Triebwerk lag, später nochmal die Aussage revidiert und wieder durchgesagt, das Fahrwerk sei defekt, weswegen die Maschine sofort umkehren musste.
    Wann liegt es denn nicht im Einflussbereich der Airline. Es gab während des Fluges heftige Turbulenzen am Ende kurz vor München gab es noch ein Unwetter, weswegen wir noch 15 Min. kreisen mussten bis wir landen durften. Insgesamt Verspätung 3 Stunden und 20 Min.

    Also jetzt bin ich etwas ratlos. Bezahlt denn die Rechtsschutz sowas? Ich habe für so ziemlich alles an Rechtsschutz abgesichert, wenn das Passagierrecht nicht eine zusätzliche Klausel ist die man separat abschließt.

    Hat noch jemand Erfahrung mit Sunexpress?

    Danke und viele Grüße
    Jozefina

    • Hallo,

      das ist eine wirklich komplizierte Frage, die mit ziemlicher Sicherheit auch in Deutschland ein Gericht entscheiden müsste.

      Ein Unwetter ist nicht die Schuld der Airline. Wie groß war dann der Anteil an der Verspätung durch das Unwetter? Wie groß war der Anteil durch den Triebwerks- oder Fahrwerkschaden?

      Ich befürchte, dass du ohne einen Anwalt in dem Fall nicht weiterkommst.

      lg Thomas

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